Sie möchten Mitglied im PCW werden?
Der PCW bietet drei Formen der Mitgliedschaft an:
Persönliche Mitgliedschaft:
Persönliche Mitglieder können hauptberuflich tätige Journalisten, freie Publizisten, redaktionelle Mitarbeiter aus Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen, Institutionen, Verlagen und PR-Agenturen werden.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 100 Euro.
Antrag für die Persönliche Mitgliedschaft herunterladen
Gast-Mitgliedschaft:
Gastmitglieder können natürliche Personen werden, die beruflich Verbindung zu Presse, Funk und Fernsehen halten.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 150 Euro.
Antrag für die Gast-Mitgliedschaft herunterladen
Korporative Mitgliedschaft:
Die korporative Mitgliedschaft können Unternehmen der Wirtschaft, politische Körperschaften der Legislative und der Exekutive, Parteien, Kammern und Verbände erwerben.
Mit einer Mitgliedschaft sind alle Vorstände und Führungspersonen zur Teilnahme an den Clubveranstaltungen berechtigt. Außerdem können die Clubräume nach vorheriger Absprache kostenlos für Veranstaltungen im Sinne der Satzungszwecke genutzt werden.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 1.000 Euro.
Antrag für die Korporative Mitgliedschaft herunterladen
Steuerliche Berücksichtigung:
Der Presseclub Wiesbaden ist als gemeinnützig anerkannt.
Aufmahmeantrag:
Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden und wird vom PCW-Vorstand geprüft. Sie können sich die Anträge hier herunterladen. Alternativ senden wir Ihnen gerne auch einen Mitgliedsantrag zu. Schicken Sie dafür eine E-Mail an pcwiesbaden@t-online.de.
Mitglieder, die bis zum 30.6. eintreten, zahlen den gesamten Jahresbeitrag; Mitglieder, die zwischen dem 1.7. und 30.9. eintreten, zahlen den halben Jahresbeitrag. Im Jahr des Beitritts ist der Mitgliedsbeitrag auf folgendes Konto zu überweisen: Nassauische Sparkasse NASPA, IBAN: DE41510500150100179482, BIC: NASSDE55. Gläubiger-ID: DE95ZZZ00000404786
Für Mitglieder, die nach dem 1.10. dem PCW beitreten, wird der Beitrag erst ab Januar des folgenden Jahres fällig und dann über die Einzugsermächtigung abgebucht.